Peter Muer -      48336 Sassenberg      Telefon 02583 / 919 8044      Telefax 02583 / 919 8045      E-Mail muer-4x4@t-online.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Muer Geländewagenzubehör

Gartenweg 2
48336 Sassenberg
Telefon 02583 / 919 8044
Fax 02583 / 919 8045

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluß

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltende Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.
  2. Der Käufer ist sechs Monate an seinen Auftrag gebunden. Die Frist versteht sich dadurch, dass die Zulieferung z.T. aus dem Ausland erfolgt. Der Käufer erkennt die Angemessenheit der Annahme- bzw. Leistungsfrist ausdrücklich an. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
  4. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

§ 3 Kaufverträge

Die Verträge zwischen Verkäufer und Käufer sind Kaufverträge. Die beiderseitige Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in voller Höhe bestehen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer Finanzierungverträge vermittelt hat.

§ 4 Preise, Preisänderungen

  1. Sämtliche Preise sind Bruttopreise
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, in Euro ausschließlich Fracht und Verpackung
  3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.

§ 5 Lieferzeiten

  1. Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät er in Verzug, so kann der der Käufer nach Maßangabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  2. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
  3. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
  4. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
  5. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

§ 6 Versand und Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
    Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  2. Im Falle unserer Haftung treten wir unsere Ansprüche gegen den Lieferanten der jeweiligen Sache ab.
  3. Der Käufer muß die Sendungn bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und den Verkäufer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine eidesstattliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muß, Mitteilung machen. Im übrigen müssen dem Verkäufer offentsichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zurückzusenden und zwar frei (bei unfreier sendung wird die Annahme verweigert). Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
  4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Vergütung bis zur Höhe des fehlgeschlagenen Betrages gewährt werden.
  5. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchsmaschinen, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
  6. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seien Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
  7. Die TÜV-Abnahme der einzelnen Zubehörteile für Geländefahrzeuge wird nicht gewährleistet. Der Einbau von Zubehörteilen erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung, insbesondere auch für etwaige Folgeschäden.

§ 8 Rückgaberecht, Widerrufsrecht

Der Kaufvertrag wird erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Ware wirksam. So lange garantiert Ihnen die Firma Peter M. Muer Geländewagenzubehür ein uneingeschränktes Rückgaberecht. Bringen oder schicken Sie uns die Ware unbenutzt und in der Originalverpackung innerhalb des Zeitraums von 14 Tagen zurück. Schreiben Sie uns bitte dazu, ob Sie Ersatz wünschen, oder Ihr Geld zurück haben wollen.

Unberührt bleiben die gesetzliche Gewährleistung und Ihr Widerrufsrecht, dass Sie wie folgt ausüben können: über Ihre Bestellung senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung zu. Mit Zugang dieser Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als zustande gekommen. Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Begründung schriftlich widerrufen.

Ausgenommen von dieser Regel sind ausdrücklich Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Die Abholung der Waren auf unsere Kosten werden wir dann mit Ihnen abstimmen. Bei einem Bestellwert unter 40 Euro (= 78,23 DM) tragen Sie die Kosten des Rücktransports oder der Rücksendung.
Bei allen Reklamationen wenden Sie sich bitte an:

Muer Geländewagenzubehör
Gartenweg 2
48336 Sassenberg
Tel.: 02583 / 919 8044
Fax: 02583 / 919 8045
eMail: muer-4x4@t-online.de

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Verkäufer und seinen Konzernunternehmern aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
    Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, Kosten und Schaden trägt der Käufer.
  3. Bei vetragswidrigen Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 10 Zahlung

  1. Der Kaufpreis ist sofort bei Warenauslieferung und ohne Skontoabzug fällig. Warenversand erfolgt per Nachnahme.
    Wird von vorstehenden Zahlungsmodalitäten abgewichen, dann sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  2. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
  3. Unter Abbedingungen der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
  4. Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4% über dem Bundesbankdiskontsatz - zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen.
    Die Zinsen sind sofort fällig.
  5. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenrsatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  6. Bankkonto: Volksbank Ahlen eG (BLZ 412 625 01) Kto.-Nr. 901 122 400
    Postgiro: Dortmund (BLZ 440 100 46) Kto.-Nr. 2 211 24-465

§ 11 Annahmeverweigerung

Bei Annahmeverweigerung ordnungsgemäß gelieferte Ware berechnen wir sämtliche angefallenen Kosten zuzüglich 15% des Auftragswertes für entgangenen Gewinn ohne besonderen Nachweis.

§ 12 Teilunwirksamkeit

  1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
  2. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
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